Photovoltaik Förderung in Wien – Jetzt hier Beantragen:
www.oem-ag.at

Profitieren Sie von der Photovoltaik Förderung 2025

Dach mit PV Modulen

12 kWp Photovoltaikanlage mit Full Black Glas-Glas-Modulen, von Solarweg montiert und in Betrieb genommen. Ideal für maximale Energieeffizienz und modernes Design.

Förderung beantragen in 4 einfachen Schritten

01

Kostenlose Erstberatung

Unsere Experten analysieren Ihre individuellen Möglichkeiten und beraten Sie umfassend.

02

Angebot einholen

Wir erstellen ein unverbindliches Angebot, das auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist.

03

Förderantrag stellen

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und sorgen dafür, dass Sie die maximale Förderung erhalten.

04

Professionelle Installation

Unsere Fachkräfte montieren Ihre PV-Anlage fachgerecht und effizient. Nach Inbetriebnahme erhalten Sie den Zuschuss direkt auf Ihr Konto.

Häufig gestellte Fragen 
zur Photovoltaik-Förderung in Wien

Wo beantrage ich die Förderung? Wie lange dauert die Antragsstellung?

Die Antragstellung erfolgt online über das offizielle Portal der Stadt Wien. Unser Team hilft Ihnen gerne bei jedem Schritt.

In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung des Förderantrags.

Kann ich eine bestehende PV-Anlage erweitern lassen?

Ja, auch Erweiterungen bestehender Anlagen sind förderfähig, sofern sie die Bedingungen erfüllen.

Gibt es eine Begrenzung der Fördermittel?

Ja, die Fördermittel sind begrenzt. Deshalb ist eine frühzeitige Antragstellung wichtig, um sich den Zuschuss zu sichern.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Die PV-Anlage muss sich innerhalb Wiens befinden.
     
  • Es muss ein Netzanschluss an das öffentliche Stromnetz bestehen.
     
  • Die Förderung gilt sowohl für neue PV-Anlagen als auch für Erweiterungen bestehender Anlagen.

Wie kann ich meine Stromspeicherförderung beantragen?

Die Förderung für Stromspeicher wird zusammen mit der PV-Anlage beantragt. Wir helfen Ihnen bei der gesamten Abwicklung.

Wie hoch ist die Förderung?

Förderanträge für Investitionszuschüsse nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

Die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2024 wurde kundgemacht und tritt am 15. März 2024 in Kraft.

Mit der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2024 werden die Fördercalls, die Fördermittel und die Fördersätze für das Jahr 2024 festgelegt. Der erste Fördercall für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher startet am 15. April 2024, der erste Fördercall für Wasserkraftanlagen am 21. März 2024.

Ab 2024 läuft die Antragstellung über folgende Website eag-abwicklungsstelle.at!
 

Informationen zur Antragstellung (gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz):

Investitionszuschüsse (Wasserkraft)
Investitionszuschüsse (Windkraft)
Investitionszuschüsse (Biomasse)
Investitionszuschüsse (Photovoltaik & Stromspeicher)
 

Investitionszuschüsse (Photovoltaik & Stromspeicher)
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern. Nach der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung ist keine Mindestgröße für die Erweiterung einer PV-Anlage definiert.

E-Control Portalabfrage - Ist meine Anlage in der Herkunftsnachweisdatenbank registriert?

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Website eag-abwicklungsstelle.at inkl. Suchfunktion (Lupe oben rechts).
 

  • Beginn der Antragstellung: Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen (gem. § 56 EAG idgF) für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können während eines geöffneten Fördercalls eingebracht werden.
     
  • Reihung der Anträge: Bitte beachten Sie, dass folgende Reihungskriterien für die Förderanträge (Photovoltaik und Stromspeicher) maßgeblich sind:
    • Kategorie A (0,01 - 10 kWp) und Kategorie B (> 10 - 20 kWp): Einreichzeitpunkt ("first-come-first-served"- bzw. Windhund-Prinzip)
    • Kategorie C (> 20 - 100 kWp) und Kategorie D (> 100 - 1.000 kWp): Förderbedarf in Euro/kWp und Einreichzeitpunkt

      Es ist die Höhe, der für das Vorhaben benötigten, öffentlichen Finanzierung in Euro pro kWp (bezogen auf den jeweiligen Fördersatz laut EAG-Investitionszuschüsseverordnung Strom) einzugeben. Die Förderanträge werden – mit Ablauf der Antragstellung – nach diesem Kriterium aufsteigend gereiht. Förderanträge mit dem geringsten Förderbedarf in Euro/kWp werden zuerst gereiht, bei gleichem Förderbedarf gilt zusätzlich der Einreichzeitpunkt. Der Förderbedarf kann nach Einreichung des Antrages nicht mehr verändert werden.

      Kategoriezuteilung (A, B, C oder D): Der Förderantrag wird automatisch anhand der Modulspitzenleistung in kWp im gezogenen Ticket einer Kategorie (A, B, C oder D) zugeordnet. Bei Erweiterung ihrer Photovoltaikanlage ziehen Sie bitte nur ein Ticket für die Modulspitzenleistung in kWp der Erweiterung.
       
  • Zählpunktbezeichnung: Die Einbringung eines Förderantrags ist nur mit einer gültigen Zählpunktbezeichnung eines Einspeisezählpunktes möglich (vorhandener Netzzugang). Diese erhalten Sie in Vereinbarung mit dem jeweiligen Netzbetreiber. Falschangaben führen zur sofortigen Ablehnung des Antrags.
     
  • Erstinstanzliche Genehmigungen oder Anzeigen: Alle für die Errichtung, Erweiterung oder Revitalisierung der Anlage erforderlichen Genehmigungen in erster Instanz oder erforderlichen Anzeigen (z.B. baurechtliche Genehmigung, elektrizitätsrechtliche Genehmigung, wasserrechtliche Genehmigungen etc.) müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vollständig vorliegen und sind im Rahmen der Antragstellung zu übermitteln.
     
  • Sollte ein Antrag im Rahmen eines früheren Fördercalls mit den vorhandenen Fördermitteln nicht bedeckt werden können, gibt es die Möglichkeit im Rahmen des nächsten Fördercalls nochmals einen Förderantrag für dasselbe Projekt einzureichen. Festgehalten wird, dass Förderwerber nach Einreichung des ersten korrekten Förderantrags bei der OeMAG bereits eine Bestellung tätigen dürfen und mit der Umsetzung Ihres Projektes beginnen können. Die Förderfähigkeit des Projekts bleibt gewahrt, solange es sich bei der neuerlichen Einreichung des Förderantrags um das gleiche Vorhaben wie bei der Ersteinreichung handelt.

Einreichung Stromspeicher (Neuerrichtung)

Das Ticket für Stromspeicher kann nur über den Förderantrag für die Photovoltaikanlage (Neuanlage oder Photovoltaik-Erweiterung) gezogen werden. Die Förderfähigkeit eines Speichers ist an den Antrag für die Photovoltaikanlage gebunden. Eine alleinige Förderung des Speichers ist nicht mehr möglich. Stromspeichererweiterungen sind nicht Gegenstand der Förderung. Gefördert werden maximal 50 kWh Nettokapazität (der Speicher darf größer 50 kWh errichtet werden, jedoch werden davon nur 50 kWh für die Förderung anerkannt).
Weiters muss die eingereichte (nutzbare) Speicherkapazität mind. 0,5 kWh pro kWp installierter Engpassleistung betragen. Dies bezieht sich auf die angegebenen Engpassleistung im zugehörigen Antrag zur Photovoltaikanlage.
 

  • Technische Voraussetzungen 
  • Ab- und Zuschläge für Photovoltaikanlagen – je nach Anbringungsart 

Innovative Photovoltaikanlagen können einen Zuschlag von 30% auf die Fördersätze erhalten. Als innovative Photovoltaikanlagen gelten folgende Anlagen:

  • Gebäudeintegrierte Photovoltaik
  • Schwimmende Photovoltaik
  • Photovoltaikanlagen als Parkplatzüberdachung bei mindestens 10 Stellplätzen oder 10 Fahrradabstellplätzen
  • Photovoltaik an Lärmschutzwänden und -wällen sowie Staumauern
  • Agri-Photovoltaikanlagen, welche die Anforderungen gemäß § 6 Abs. 3 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom erfüllen, mit vertikal montierten Modulen oder aufgeständerten Modulen mit einer Höhe der Modultischunterkante von mindestens zwei Metern über ebenem Boden. 

Für Photovoltaikanlagen, welche auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder einer Grünfläche errichtet werden, ist ein Abschlag auf die Fördersätze in der Höhe von 25% vorgesehen. Dieser Abschlag entfällt gänzlich bei folgenden Anbringungsarten:

  • an oder auf einem Gebäude oder einer baulichen Anlage, das oder die zu einem anderen Zweck zumindest drei Jahre vor Antragstellung bereits errichtet wurde
  • auf einem durch bauliche Eingriffe geschaffenem Wasserkörperauf
  • einer geschlossenen oder genehmigten Deponiefläche oder Altlast
  • auf einem Bergbau- oder Infrastrukturstandortauf
  • einer militärischen Fläche (ausgenommen militärisches Übungsgelände).

Details zu den Ab- und Zuschlägen finden Sie im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und in der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom. Diese finden Sie unter Gesetze und Regelwerk.
Informationsblatt: "Klassische" vs "Innovative PV-Anlagen"

 

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