Profitieren Sie von der Photovoltaik Förderung 2025
12 kWp Photovoltaikanlage mit Full Black Glas-Glas-Modulen, von Solarweg montiert und in Betrieb genommen. Ideal für maximale Energieeffizienz und modernes Design.
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Unsere Experten analysieren Ihre individuellen Möglichkeiten und beraten Sie umfassend.
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Wir erstellen ein unverbindliches Angebot, das auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist.
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Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und sorgen dafür, dass Sie die maximale Förderung erhalten.
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Unsere Fachkräfte montieren Ihre PV-Anlage fachgerecht und effizient. Nach Inbetriebnahme erhalten Sie den Zuschuss direkt auf Ihr Konto.
Die Antragstellung erfolgt online über das offizielle Portal der Stadt Wien. Unser Team hilft Ihnen gerne bei jedem Schritt.
In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung des Förderantrags.
Ja, auch Erweiterungen bestehender Anlagen sind förderfähig, sofern sie die Bedingungen erfüllen.
Ja, die Fördermittel sind begrenzt. Deshalb ist eine frühzeitige Antragstellung wichtig, um sich den Zuschuss zu sichern.
Die Förderung für Stromspeicher wird zusammen mit der PV-Anlage beantragt. Wir helfen Ihnen bei der gesamten Abwicklung.
Förderanträge für Investitionszuschüsse nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2024 wurde kundgemacht und tritt am 15. März 2024 in Kraft.
Mit der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2024 werden die Fördercalls, die Fördermittel und die Fördersätze für das Jahr 2024 festgelegt. Der erste Fördercall für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher startet am 15. April 2024, der erste Fördercall für Wasserkraftanlagen am 21. März 2024.
Ab 2024 läuft die Antragstellung über folgende Website eag-abwicklungsstelle.at!
Informationen zur Antragstellung (gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz):
Investitionszuschüsse (Wasserkraft)
Investitionszuschüsse (Windkraft)
Investitionszuschüsse (Biomasse)
Investitionszuschüsse (Photovoltaik & Stromspeicher)
Investitionszuschüsse (Photovoltaik & Stromspeicher)
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern. Nach der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung ist keine Mindestgröße für die Erweiterung einer PV-Anlage definiert.
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Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Website eag-abwicklungsstelle.at inkl. Suchfunktion (Lupe oben rechts).
Einreichung Stromspeicher (Neuerrichtung)
Das Ticket für Stromspeicher kann nur über den Förderantrag für die Photovoltaikanlage (Neuanlage oder Photovoltaik-Erweiterung) gezogen werden. Die Förderfähigkeit eines Speichers ist an den Antrag für die Photovoltaikanlage gebunden. Eine alleinige Förderung des Speichers ist nicht mehr möglich. Stromspeichererweiterungen sind nicht Gegenstand der Förderung. Gefördert werden maximal 50 kWh Nettokapazität (der Speicher darf größer 50 kWh errichtet werden, jedoch werden davon nur 50 kWh für die Förderung anerkannt).
Weiters muss die eingereichte (nutzbare) Speicherkapazität mind. 0,5 kWh pro kWp installierter Engpassleistung betragen. Dies bezieht sich auf die angegebenen Engpassleistung im zugehörigen Antrag zur Photovoltaikanlage.
Innovative Photovoltaikanlagen können einen Zuschlag von 30% auf die Fördersätze erhalten. Als innovative Photovoltaikanlagen gelten folgende Anlagen:
Für Photovoltaikanlagen, welche auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder einer Grünfläche errichtet werden, ist ein Abschlag auf die Fördersätze in der Höhe von 25% vorgesehen. Dieser Abschlag entfällt gänzlich bei folgenden Anbringungsarten:
Details zu den Ab- und Zuschlägen finden Sie im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und in der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom. Diese finden Sie unter Gesetze und Regelwerk.
Informationsblatt: "Klassische" vs "Innovative PV-Anlagen"
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